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Brandsicherheitswache 

Mit safeEVENT haben Sie einen zuverlässigen Partner für die Brandsicherheitswache, um Ihre Veranstaltung bestmöglich abzusichern.


Rechtliches:
§23 SächsBRKG  – Brandsicherheitswachen:
(1) Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur in Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Andere gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Veranstaltungen nach Absatz 1 sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Wird die Brandsicherheitswache nicht von der Gemeinde gestellt, ist der Veranstalter zur Stellung verpflichtet.
(3) Brandsicherheitswachen sind durch Angehörige der Feuerwehren oder durch andere Personen, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, zu besetzen.
(4) Die Brandsicherheitswache darf Anordnungen und Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von Bränden sowie zur Sicherung der Rettungs- und Angriffswege der Feuerwehr treffen.


Die Verantwortung für den Erfolg einer Veranstaltung liegt in den Händen des Organisators. Ihre Veranstaltung soll aber nicht nur ein erfolgreiches Event für die Teilnehmer werden, sondern auch die Sicherheit der Besucher gewährleisten. Dafür bietet safeEVENT Ihnen die medizinische Absicherung für Veranstaltungen aller Art, Konzerte, Sportveranstaltungen und sonstigen Events.


Referenzen:

•        Brandsicherheitswache im Opernhaus Chemnitz bei unzähligen Veranstaltungen
•        Brandsicherheitswache im Schauspielhaus Chemnitz
•        Brandsicherheitswache bei vielen Veranstaltungen in der Messe/ Arena Chemnitz  im Wasserschloss Klaffenbach und in der Stadthalle Chemnit
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Impressionen von den safeEVENT Brandsicherheitsdiensten bei Veranstaltungen







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